Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Gesellschafterversammlung – Pflicht zur Ladung der Erben bei Tod eines Gesellschafters
In einem vom Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) entschiedenen Fall stand die Frage im Fokus, ob eine Gesellschafterversammlung ohne die Einladung der Erben eines verstorbenen Geschäftsführers und Mitgesellschafters eine neue Geschäftsführung wirksam bestellen kann.

Das Gericht urteilte, dass die Ladung der Erben essenziell ist und eine ohne deren Einladung abgehaltene Versammlung nicht zu einer wirksamen Neubestellung führen kann. Sofern die Erben nicht bekannt sind, sollte eine Nachlasspflegschaft beantragt werden. Der dabei bestellte Nachlasspfleger vertritt dann die Erben.

Der Beschluss des OLG verdeutlicht wieder einmal die nicht zu unterschätzende Relevanz von Nachfolgeregelungen. Bei der Errichtung des Gesellschaftsvertrags sollte somit darauf geachtet werden, dass dieser für den Fall des Versterbens eines Gesellschafters eindeutige und vor allem abschließende Nachfolgeregelungen enthält.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190