Mandanteninformation
Februar 2024
Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Nachdem für 2022 keine Anpassung erfolgte, erhöhte sich der Beitrag für 2023 auf 5 % und bleibt auch in 2024 unverändert.
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Nachdem für 2022 keine Anpassung erfolgte, erhöhte sich der Beitrag für 2023 auf 5 % und bleibt auch in 2024 unverändert.
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