Mandanteninformation
Juni 2021
Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab 2021
Die sog. Pendlerpauschale bleibt auch ab dem Jahr 2021 bis zu 20 km bei 0,30 €. Sie wird befristet für die Jahre 2021 bis 2023 ab dem 21. km auf 0,35 € angehoben. Für die Jahre 2024 bis 2026 gilt dann ab dem 21. Kilometer eine Pauschale in Höhe von 0,38 €.
Die sog. Pendlerpauschale bleibt auch ab dem Jahr 2021 bis zu 20 km bei 0,30 €. Sie wird befristet für die Jahre 2021 bis 2023 ab dem 21. km auf 0,35 € angehoben. Für die Jahre 2024 bis 2026 gilt dann ab dem 21. Kilometer eine Pauschale in Höhe von 0,38 €.
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 UhrFreitag: 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung