Mandanteninformation
März 2019
Überschreiten der Minijob-Grenze von 450 € durch Krankenvertretung
Grundsätzlich ist der Verdienst eines Minijobbers auf 450 € im Monat bzw. 5.400 € im Jahr begrenzt. In der Praxis ergeben sich aber Fälle, in denen Minijobber - aufgrund von z. B. Krankheitsvertretung - mehr leisten müssen und dadurch die 450 €-Grenze überschreiten.
Ob diese Überschreitung des Minijobs schädlich ist, hängt davon ab, ob die Verdienstgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird. Danach gilt: Wird die Verdienstgrenze gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, bleibt die Tätigkeit ein Minijob.
Als gelegentlich gilt die Zahlung eines höheren Verdienstes für maximal drei Kalendermonate in einem 12-Monats-Zeitraum. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch mehr als 5.400 € betragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der höhere Verdienst drei Monate hintereinander oder in drei einzelnen Monaten verteilt über den 12-Monats-Zeitraum erzielt wird. Werden Krankheitsvertretungen in mehr als drei Kalendermonaten übernommen, wäre die Beschäftigung kein Minijob mehr.
Grundsätzlich ist der Verdienst eines Minijobbers auf 450 € im Monat bzw. 5.400 € im Jahr begrenzt. In der Praxis ergeben sich aber Fälle, in denen Minijobber - aufgrund von z. B. Krankheitsvertretung - mehr leisten müssen und dadurch die 450 €-Grenze überschreiten.
Ob diese Überschreitung des Minijobs schädlich ist, hängt davon ab, ob die Verdienstgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird. Danach gilt: Wird die Verdienstgrenze gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, bleibt die Tätigkeit ein Minijob.
Als gelegentlich gilt die Zahlung eines höheren Verdienstes für maximal drei Kalendermonate in einem 12-Monats-Zeitraum. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch mehr als 5.400 € betragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der höhere Verdienst drei Monate hintereinander oder in drei einzelnen Monaten verteilt über den 12-Monats-Zeitraum erzielt wird. Werden Krankheitsvertretungen in mehr als drei Kalendermonaten übernommen, wäre die Beschäftigung kein Minijob mehr.
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