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Wiedereinführung der Meisterpflicht
Ein von der Koalition vorgelegter Gesetzesentwurf sieht vor, dass in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen künftig wieder die Meisterpflicht eingeführt werden soll.

Im Einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Beton-stein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, mit dem Hintergrund das Handwerk in der seinerzeitigen wirtschaftlich angespannten Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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