Mandanteninformation
April 2017
Ab Juli 2018 Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen
Ab Juli 2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 t.
Von dieser Maut befreit sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t sowie Fernbusse. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Ab Juli 2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 t.
Von dieser Maut befreit sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t sowie Fernbusse. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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