Mandanteninformation
Februar 2017
Fahrverbot bei allen Straftaten
Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Damit sollen Gerichte künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten verhängen können.
Außerdem sollen Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens wie z. B. verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten und die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern umgesetzt werden.
Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Damit sollen Gerichte künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten verhängen können.
Außerdem sollen Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens wie z. B. verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten und die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern umgesetzt werden.
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