Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Erbschaftsteuerbefreiung für Familienwohnheim kann rückwirkend versagt werden
Der Erwerb eines Familienwohnheims von Todes wegen durch Kinder bleibt steuerfrei, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war. Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt - es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert.

Nunmehr hat das Hessische Finanzgericht (FG) dazu entschieden, dass auch die unentgeltliche Übertragung des Familienheims 4 Jahre nach dem Erwerb von Todes wegen durch den Steuerpflichtigen als Erwerber auf seine Kinder die Steuerbefreiung für Familienheime rückwirkend entfallen lässt. Das gilt auch dann, wenn das Familienheim aufgrund des vorbehaltenen Dauerwohnrechts und des vorbehaltenen Nießbrauchsrechts weiterhin vom Steuerpflichtigen zu Wohnzwecken genutzt wird.

Anmerkung: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und zur Fortbildung des Rechts hat das FG die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190