Mandanteninformation
Februar 2016
Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bei "Rechnungssplitting"
Nach einer Pressemitteilung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz durchsuchten Steuerfahnder Zulieferfirmen von Weinbaubetrieben wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch Winzer. Dort erwarben Winzer ihre Korken und sonstige Weinverschlüsse im Wege eines sog. "Rechnungssplittings", bei dem ein Teil der Ware mit Anschrift und Kundenkonto des Winzers berechnet und ein anderer Teil als anonymer Barverkauf abgewickelt wurde. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse führten zur Aufdeckung von Steuerstraftaten.
Bitte beachten Sie! Selbstanzeigen sind, solange die Steuerhinterziehung als nicht entdeckt gilt, noch möglich und führen nach Zahlung der Steuerschuld zur Straffreiheit. Da die Ermittlungen andauern, ist damit zu rechnen, dass sich die Zahl der Verfahren erhöhen wird. Das Erstellen einer Selbstanzeige ist mit hohen rechtlichen Anforderungen verbunden. Lassen Sie sich im Bedarfsfall daher unbedingt beraten!
Nach einer Pressemitteilung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz durchsuchten Steuerfahnder Zulieferfirmen von Weinbaubetrieben wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch Winzer. Dort erwarben Winzer ihre Korken und sonstige Weinverschlüsse im Wege eines sog. "Rechnungssplittings", bei dem ein Teil der Ware mit Anschrift und Kundenkonto des Winzers berechnet und ein anderer Teil als anonymer Barverkauf abgewickelt wurde. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse führten zur Aufdeckung von Steuerstraftaten.
Bitte beachten Sie! Selbstanzeigen sind, solange die Steuerhinterziehung als nicht entdeckt gilt, noch möglich und führen nach Zahlung der Steuerschuld zur Straffreiheit. Da die Ermittlungen andauern, ist damit zu rechnen, dass sich die Zahl der Verfahren erhöhen wird. Das Erstellen einer Selbstanzeige ist mit hohen rechtlichen Anforderungen verbunden. Lassen Sie sich im Bedarfsfall daher unbedingt beraten!
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