Mandanteninformation
Februar 2016
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten ab 2016 tritt in Kraft
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18.12.2015 dem Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten und zur Änderung weiterer Gesetze zugestimmt.
Die Finanzverwaltungen der Vertragsstaaten können länderübergreifend steuerrelevante Informationen austauschen, um der zunehmenden Anzahl von Möglichkeiten zur Steuerverkürzung wirksam zu begegnen. Die Finanzinstitute haben dem Bundeszentralamt für Steuern die Daten jeweils zum 31. Juli eines Jahres für das vorhergehende Kalenderjahr zu übermitteln; beginnend zum 31.7.2017 für 2016. Die Schweiz und Österreich haben erst 2018 für das Jahr 2017 die ersten Informationen zugesagt.
Bei den Gesetzen handelt es sich um den automatischen Austausch von Informationen über Auslandskonten von Privatpersonen. Damit soll es möglich werden, entsprechende Finanzdaten mit anderen Ländern automatisch auszutauschen.
Deutschland und 50 weitere Staaten hatten sich Ende Oktober 2014 in einem globalen Abkommen verpflichtet, sich ab Herbst 2017 gegenseitig über Auslandskonten von Privatpersonen zu informieren. Durch das Abkommen sollen auch Banken und Finanzinstitute verpflichtet werden, Informationen über Zinsen, Dividenden, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus dem Verkauf von Finanzvermögen einer Behörde zu melden. Zwischenzeitlich ist die ZahI der teilnehmenden Staaten auf über 60 angestiegen. Dazu gehören auch die Cayman lslands, die Kanalinsel Jersey, Liechtenstein und die Schweiz.
Mitgeteilt werden müssen Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person, die Kontonummer, die Jahresenddaten der Finanzkonten sowie gutgeschriebene Kapitalerträge.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18.12.2015 dem Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten und zur Änderung weiterer Gesetze zugestimmt.
Die Finanzverwaltungen der Vertragsstaaten können länderübergreifend steuerrelevante Informationen austauschen, um der zunehmenden Anzahl von Möglichkeiten zur Steuerverkürzung wirksam zu begegnen. Die Finanzinstitute haben dem Bundeszentralamt für Steuern die Daten jeweils zum 31. Juli eines Jahres für das vorhergehende Kalenderjahr zu übermitteln; beginnend zum 31.7.2017 für 2016. Die Schweiz und Österreich haben erst 2018 für das Jahr 2017 die ersten Informationen zugesagt.
Bei den Gesetzen handelt es sich um den automatischen Austausch von Informationen über Auslandskonten von Privatpersonen. Damit soll es möglich werden, entsprechende Finanzdaten mit anderen Ländern automatisch auszutauschen.
Deutschland und 50 weitere Staaten hatten sich Ende Oktober 2014 in einem globalen Abkommen verpflichtet, sich ab Herbst 2017 gegenseitig über Auslandskonten von Privatpersonen zu informieren. Durch das Abkommen sollen auch Banken und Finanzinstitute verpflichtet werden, Informationen über Zinsen, Dividenden, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus dem Verkauf von Finanzvermögen einer Behörde zu melden. Zwischenzeitlich ist die ZahI der teilnehmenden Staaten auf über 60 angestiegen. Dazu gehören auch die Cayman lslands, die Kanalinsel Jersey, Liechtenstein und die Schweiz.
Mitgeteilt werden müssen Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person, die Kontonummer, die Jahresenddaten der Finanzkonten sowie gutgeschriebene Kapitalerträge.
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