Mandanteninformation
Oktober 2016
Neue Regeln für die Makler- und Verwalter-Berufszulassung
Um die Berufszulassung zu erhalten, sollen Immobilienmakler künftig auch ihre Fachkompetenz nachweisen. Die Neuregelung orientiert sich an den bewährten Bestimmungen, die bereits bei der Berufszulassung von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern gelten.
Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll es künftig neue Standards geben.
Um die Berufszulassung zu erhalten, sollen Immobilienmakler künftig auch ihre Fachkompetenz nachweisen. Die Neuregelung orientiert sich an den bewährten Bestimmungen, die bereits bei der Berufszulassung von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern gelten.
Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll es künftig neue Standards geben.
- Die Einführung eines Sachkundenachweises soll die von Immobilienmaklern
und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen qualitativ verbessern
und damit den Verbraucherschutz stärken.
- Der erforderliche Sachkundenachweis bei Wohnungseigentumsverwaltern soll
zudem einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung
und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten.
- Die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Verwalter
soll Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützen,
die durch die fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.
Hinweis:
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