Mandanteninformation
Juli 2015
Schweiz und EU unterzeichnen Steuertransparenzabkommen
Die EU und die Schweiz unterzeichneten am 27.5.2015 ein neues Abkommen über Steuertransparenz, das die Bekämpfung der Steuerhinterziehung wesentlich verbessern soll. Danach tauschen beide Seiten ab 2018 automatisch Informationen über die Finanzkonten der Einwohner des jeweils anderen Landes aus. Dies soll verhindern, dass Steuerhinterzieher nicht versteuerte Einkünfte auf schweizerischen Konten weiter verbergen können.
Im Rahmen des neuen Abkommens erhalten die Mitgliedstaaten jährlich die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Einwohner mit Konten in der Schweiz sowie andere Finanzdaten und Informationen über Kontensalden.
Die Kommission schließt derzeit Verhandlungen über vergleichbare Abkommen mit Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino ab, die voraussichtlich noch vor Ende des Jahres unterzeichnet werden.
Die EU und die Schweiz unterzeichneten am 27.5.2015 ein neues Abkommen über Steuertransparenz, das die Bekämpfung der Steuerhinterziehung wesentlich verbessern soll. Danach tauschen beide Seiten ab 2018 automatisch Informationen über die Finanzkonten der Einwohner des jeweils anderen Landes aus. Dies soll verhindern, dass Steuerhinterzieher nicht versteuerte Einkünfte auf schweizerischen Konten weiter verbergen können.
Im Rahmen des neuen Abkommens erhalten die Mitgliedstaaten jährlich die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Einwohner mit Konten in der Schweiz sowie andere Finanzdaten und Informationen über Kontensalden.
Die Kommission schließt derzeit Verhandlungen über vergleichbare Abkommen mit Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino ab, die voraussichtlich noch vor Ende des Jahres unterzeichnet werden.
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