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Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag werden erhöht
Der 10. Existenzminimumbericht vom 30.1.2015 kommt zu dem Ergebnis, dass in den Veranlagungsjahren 2015 und 2016 sowohl beim Grundfreibetrag als auch beim Kinderfreibetrag Erhöhungsbedarf besteht. Im Einzelnen sieht ein entsprechender Gesetzentwurf folgende Anpassungen vor:
  • Grundfreibetrag (aktuell 8.354 €): Anhebung ab 1.1.2015 um 118 € auf 8.472 € und ab 1.1.2016 um weitere 180 € auf 8.652 €
  • Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 € einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung): Anhebung ab 1.1.2015 um 144 € auf 7.152 € und ab 1.1. 2016 um weitere 96 € auf 7.248 €
  • Kindergeld (aktuell 184 € für das erste und zweite Kind, 190 € für das dritte Kind und 215 € für das vierte Kind und weitere Kinder): Anhebung ab 1.1.2015 um 4 € monatlich je Kind - also für das erste und zweite Kind auf 188 €, für das dritte Kind auf 194 € und für weitere Kinder auf 219 €. Ab 1.1.2016 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2 € monatlich je Kind.
  • Kinderzuschlag (aktuell max. 140 € monatlich): Anhebung ab 1.7.2016 um 20 € monatlich. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

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Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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