Mandanteninformation
November 2014
Kabinett beschließt Mietpreisbremse
Das Bundeskabinett hat am 1.10.2014 den Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) beschlossen. Hier die wichtigsten Inhalte:
Die Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip sollen in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.
Das Bundeskabinett hat am 1.10.2014 den Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) beschlossen. Hier die wichtigsten Inhalte:
- Mieten werden bei einer Wiedervermietung in Zukunft in den von den Ländern
ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens
um 10 % übersteigen dürfen.
- Künftig muss der den Makler bezahlen, der ihn auch beauftragt hat und
in dessen Interesse der Makler tätig geworden ist.
- Ausgenommen von der Mietpreisbremse werden Neubauten sowie die erste Vermietung
nach einer umfassenden Modernisierung.
- Die Länder erhalten - ab Inkrafttreten - für 5 Jahre die Möglichkeit, die Gebiete festzulegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.
Die Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip sollen in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.
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