Mandanteninformation
April 2013
Verbotswidrige Nutzung eines Handys als Navigationshilfe
Ein Handy darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 18.2.2013 entschieden.
Ein Handy darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 18.2.2013 entschieden.
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