Mandanteninformation
April 2013
Mehr Rechte für unverheiratete Väter
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 1.3.2013 das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern gebilligt. Das Gesetz erweitert die Rechte des unverheirateten Vaters im Bereich der elterlichen Sorge, die bisher der Mutter allein zustand, wenn die Eltern nicht die gemeinsame Sorge vereinbart hatten. Zukünftig kann das Familiengericht diese auch dann übertragen, wenn nur ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei soll es regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 1.3.2013 das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern gebilligt. Das Gesetz erweitert die Rechte des unverheirateten Vaters im Bereich der elterlichen Sorge, die bisher der Mutter allein zustand, wenn die Eltern nicht die gemeinsame Sorge vereinbart hatten. Zukünftig kann das Familiengericht diese auch dann übertragen, wenn nur ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei soll es regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.
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