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Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

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Werbeanzeige darf Mitbewerber nicht gezielt behindern
Im Wettbewerb zwischen Konkurrenzprodukten ist es untersagt, mit einer Werbeanzeige die Mitbewerber gezielt zu behindern. Wer durch Werbung nicht die Chancen des eigenen Produkts verbessern will, sondern nur die Verdrängung der Mitbewerber beabsichtigt, hat die entsprechende Werbung zu unterlassen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist es dem Anbieter eines regionalen Anzeigeblatts verboten, bei Lesern mit einem Aufkleber für den Briefkasten zu werben, der den Einwurf anderer Anzeige-blätter in Briefkästen gezielt verhindern soll.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

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