Mandanteninformation
Januar 2013
Veröffentlichung von Benzinpreisen
Künftig können Autofahrer per Internet, Smartphone oder Navigationsgerät überall die aktuellen Kraftstoffpreise sehen. Tankstellen müssen jede Preisänderung an eine neue Markttransparenz-Stelle (MTS) melden. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetz abschließend zugestimmt.
Das Gesetz soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten. Tankstellen müssen dann jede Änderung der Kraftstoffpreise der MTS für Kraftstoffe melden. Die MTS wird beim Bundeskartellamt angesiedelt. Das Kartellamt soll dadurch Verstöße gegen den Wettbewerb besser aufdecken und verfolgen können. Die Preisdaten sollen in Echtzeit an die MTS übermittelt werden. Diese soll die Daten ebenfalls in Echtzeit an private Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weitergeben.
So können Autofahrer künftig die jeweils günstigste Tankstelle in einem bestimmten Umkreis oder auf einer bestimmten Route ansteuern. Kleinere und mittlere Unternehmen können weiterhin von den Meldepflichten ausgenommen werden.
Transparenz auch im Gas- und Stromgroßhandel:
Eine weitere Markttransparenz-Stelle bei der Bundesnetzagentur wird beobachten, ob die Preise beim Großhandel mit Elektrizität und Gas nachvollziehbar und wettbewerbskonform gebildet werden.
Aufgabe der Markttransparenz-Stelle ist es, Informationen zu Fundamental-, Erzeugungs- und Handelsdaten zum Großhandel mit Elektrizität und Gas zu sammeln und auszuwerten. Ziel ist eine transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung.
Künftig können Autofahrer per Internet, Smartphone oder Navigationsgerät überall die aktuellen Kraftstoffpreise sehen. Tankstellen müssen jede Preisänderung an eine neue Markttransparenz-Stelle (MTS) melden. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetz abschließend zugestimmt.
Das Gesetz soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten. Tankstellen müssen dann jede Änderung der Kraftstoffpreise der MTS für Kraftstoffe melden. Die MTS wird beim Bundeskartellamt angesiedelt. Das Kartellamt soll dadurch Verstöße gegen den Wettbewerb besser aufdecken und verfolgen können. Die Preisdaten sollen in Echtzeit an die MTS übermittelt werden. Diese soll die Daten ebenfalls in Echtzeit an private Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weitergeben.
So können Autofahrer künftig die jeweils günstigste Tankstelle in einem bestimmten Umkreis oder auf einer bestimmten Route ansteuern. Kleinere und mittlere Unternehmen können weiterhin von den Meldepflichten ausgenommen werden.
Transparenz auch im Gas- und Stromgroßhandel:
Eine weitere Markttransparenz-Stelle bei der Bundesnetzagentur wird beobachten, ob die Preise beim Großhandel mit Elektrizität und Gas nachvollziehbar und wettbewerbskonform gebildet werden.
Aufgabe der Markttransparenz-Stelle ist es, Informationen zu Fundamental-, Erzeugungs- und Handelsdaten zum Großhandel mit Elektrizität und Gas zu sammeln und auszuwerten. Ziel ist eine transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung.
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 UhrFreitag: 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung