Mandanteninformation
Januar 2013
Betreuungsgeld kommt
Eltern, die ihre Kleinkinder im privaten Umfeld betreuen, erhalten ab August 2013 finanzielle Unterstützung. Der Bundestag hat die Einführung des politisch heftig umstrittenen Betreuungsgeldes beschlossen.
Das Geld können Eltern in Anspruch nehmen, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen oder kaum Gebrauch von staatlich geförderten Betreuungsangeboten machen. Die gesetzliche Leistung "Betreuungsgeld" kommt allen Kinder zugute, die ab dem 1.8.2012 geboren wurden.
Bis Juli 2014 beträgt das monatliche Betreuungsgeld 100 €, danach werden 150 € pro Monat gezahlt. Das Betreuungsgeld schließt sich nahtlos an das Elterngeld an und wird 22 Monate gezahlt.
Bitte beachten Sie: Das Betreuungsgeld wird nur auf Antrag gewährt! Aller Voraussicht nach kann der Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Es wäre jedoch auch denkbar, dass die Zuständigkeit auf die Kindergeldkassen der Arbeitsagenturen übertragen wird.
Der Bundestag hat außerdem über zwei Ergänzungen zum Betreuungsgeld beraten. So soll es einen Bonus von 15 € monatlich geben, wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge verwendet wird. Den gleichen Bonus soll ebenfalls bekommen, wer das Betreuungsgeld zum Bildungssparen einsetzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ergänzungen zeitgleich mit dem Betreuungsgeld am 1.8.2013 in Kraft treten.
Eltern, die ihre Kleinkinder im privaten Umfeld betreuen, erhalten ab August 2013 finanzielle Unterstützung. Der Bundestag hat die Einführung des politisch heftig umstrittenen Betreuungsgeldes beschlossen.
Das Geld können Eltern in Anspruch nehmen, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen oder kaum Gebrauch von staatlich geförderten Betreuungsangeboten machen. Die gesetzliche Leistung "Betreuungsgeld" kommt allen Kinder zugute, die ab dem 1.8.2012 geboren wurden.
Bis Juli 2014 beträgt das monatliche Betreuungsgeld 100 €, danach werden 150 € pro Monat gezahlt. Das Betreuungsgeld schließt sich nahtlos an das Elterngeld an und wird 22 Monate gezahlt.
Bitte beachten Sie: Das Betreuungsgeld wird nur auf Antrag gewährt! Aller Voraussicht nach kann der Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Es wäre jedoch auch denkbar, dass die Zuständigkeit auf die Kindergeldkassen der Arbeitsagenturen übertragen wird.
Der Bundestag hat außerdem über zwei Ergänzungen zum Betreuungsgeld beraten. So soll es einen Bonus von 15 € monatlich geben, wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge verwendet wird. Den gleichen Bonus soll ebenfalls bekommen, wer das Betreuungsgeld zum Bildungssparen einsetzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ergänzungen zeitgleich mit dem Betreuungsgeld am 1.8.2013 in Kraft treten.
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