Mandanteninformation
April 2012
Stärkere Verbraucherrechte durch Änderungen im Telekommunikationsgesetz
Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen verbessert und die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz modernisiert. Die Gesetzesänderung trat Anfang März 2012 in Kraft.
Neben dem Breitbandausbau bildet der Verbraucherschutz einen weiteren wichtigen Baustein der TKG-Novelle. Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen sind:
Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen verbessert und die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz modernisiert. Die Gesetzesänderung trat Anfang März 2012 in Kraft.
Neben dem Breitbandausbau bildet der Verbraucherschutz einen weiteren wichtigen Baustein der TKG-Novelle. Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen sind:
- Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen bei Sonderrufnummern
nicht mehr eingesetzt werden.
- Die Bezahlfunktion von Handys sowie der Zugang zu
Mehrwertdiensterufnummern kann gesperrt werden. Damit wird verhindert,
dass den Verbrauchern über die Telefonrechnung gegen ihren Willen
Geldbeträge abgebucht werden.
- Beim Anbieterwechsel dürfen Versorgungsunterbrechungen maximal
einen Kalendertag andauern.
- Mobilfunkkunden haben künftig das Recht, dass ihre
Mobilfunkrufnummer unabhängig von der Vertragslaufzeit mit dem
bisherigen Anbieter auf einen neuen Anbieter übertragen wird.
- Bei der Auswahl eines alternativen Netzbetreibers (sogenanntes Call
by Call) muss künftig der aktuelle Preis vor Gesprächsbeginn
angesagt werden.
- Bei den Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Informations- und Transparenzverpflichtungen mit dem Ziel eingeführt, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers zu stärken. Hierzu gehört u. a. die Verpflichtung, bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes dem Nutzer anzuzeigen, dass er geortet wird.
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