Mandanteninformation
November 2012
Ab 1.1.2013 müssen Unternehmer und Arbeitgeber Steueranmeldungen mit Zertifikat übermitteln
Bereits jetzt sind Unternehmer und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ab dem 1.1.2013 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zwingend authentifiziert übermittelt werden.
Von der Verpflichtung zur Übermittlung mit Sicherheitszertifikat sind daher auch schon die Steuer(vor)anmeldungen für den Dezember 2012 betroffen, da diese erst nach Ablauf des Monats und somit in 2013 zu übermitteln sind. Sollte die Registrierung bis dahin nicht erfolgt sein und die Steuer(vor)anmeldung aus diesem Grunde erst nach der gesetzlichen Abgabefrist dem Finanzamt übermittelt werden, so muss der Unternehmer mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen. Dieser kann bis zu 10 % der angemeldeten Steuer betragen.
Das für die authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhalten Unternehmen und Arbeitgeber im ELSTER-Online-Portal unter www.elsteronline.de/eportal in der Rubrik Registrierung. Damit die Steueranmeldungen auch künftig rechtzeitig und richtig an die Finanzverwaltung übermittelt werden, empfiehlt es sich, die Registrierung bereits jetzt schon vorzunehmen. Bei der authentifizierten Übermittlung ist die elektronische Identität des Datenübermittlers jederzeit feststellbar. Bei der Registrierung sollten sich insbesondere Arbeitgeber für ein "nicht persönliches Zertifikat" (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden.
Bereits jetzt sind Unternehmer und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ab dem 1.1.2013 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zwingend authentifiziert übermittelt werden.
Von der Verpflichtung zur Übermittlung mit Sicherheitszertifikat sind daher auch schon die Steuer(vor)anmeldungen für den Dezember 2012 betroffen, da diese erst nach Ablauf des Monats und somit in 2013 zu übermitteln sind. Sollte die Registrierung bis dahin nicht erfolgt sein und die Steuer(vor)anmeldung aus diesem Grunde erst nach der gesetzlichen Abgabefrist dem Finanzamt übermittelt werden, so muss der Unternehmer mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen. Dieser kann bis zu 10 % der angemeldeten Steuer betragen.
Das für die authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhalten Unternehmen und Arbeitgeber im ELSTER-Online-Portal unter www.elsteronline.de/eportal in der Rubrik Registrierung. Damit die Steueranmeldungen auch künftig rechtzeitig und richtig an die Finanzverwaltung übermittelt werden, empfiehlt es sich, die Registrierung bereits jetzt schon vorzunehmen. Bei der authentifizierten Übermittlung ist die elektronische Identität des Datenübermittlers jederzeit feststellbar. Bei der Registrierung sollten sich insbesondere Arbeitgeber für ein "nicht persönliches Zertifikat" (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden.
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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sowie nach Terminvereinbarung