Mandanteninformation
Oktober 2012
Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen
Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 19.4.2012 in seinem Beschluss entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechteinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben.
Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 19.4.2012 in seinem Beschluss entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechteinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben.
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