Mandanteninformation
März 2011
Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung bei Minijobbern
Geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit, durch die Zahlung relativ geringer Aufstockungsbeiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben. Stocken Beschäftigte ihre Beiträge auf, ergeben sich für sie viele Vorteile:
Anmerkung: Arbeitgeber sollten ihre Arbeitnehmer auf jeden Fall über die Möglichkeit der Zahlung von Aufstockungsbeiträgen und damit dem Erwerb vollwertiger Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung hinweisen und diesen Hinweis auch zur Personalakte nehmen!
Geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit, durch die Zahlung relativ geringer Aufstockungsbeiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben. Stocken Beschäftigte ihre Beiträge auf, ergeben sich für sie viele Vorteile:
- Die Beschäftigungszeit wird in vollem Umfang auf die
erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für alle
Leistungen der Rentenversicherung angerechnet.
- Durch die Berücksichtigung als vollwertige Pflichtbeitragszeit
kann der Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung
(Rehabilitationsleistungen, Renten wegen Erwerbsminderung) erfüllt
oder aufrecht erhalten werden.
- Durch die Aufstockung kann sich im Einzelfall ein früherer
Rentenbeginn ergeben.
- Der Minijobber erfüllt durch die Aufstockung die
Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit
staatlicher Förderung (Riester-Förderung) für sich und
gegebenenfalls sogar für den Ehepartner.
Anmerkung: Arbeitgeber sollten ihre Arbeitnehmer auf jeden Fall über die Möglichkeit der Zahlung von Aufstockungsbeiträgen und damit dem Erwerb vollwertiger Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung hinweisen und diesen Hinweis auch zur Personalakte nehmen!
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