Mandanteninformation
November 2011
Handy-Rechnung über 11.500 €
Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware dieses von seinem Mobilfunkanbieter erworben, so muss er nicht für die Kosten der Internetnutzung aufkommen, wenn die Navigationssoftware bei der Installation automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung startet und ein ausdrücklicher Hinweis seines Mobilfunkanbieters auf die Kostenfolge fehlt. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 15.9.2011 entschieden. Anstatt der ursprünglichen 11.500 € muss der Verbraucher nun lediglich ca. 36 € für die Inanspruchnahme weiterer Mobilfunkleistungen an den Mobilfunkanbieter zahlen.
Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware dieses von seinem Mobilfunkanbieter erworben, so muss er nicht für die Kosten der Internetnutzung aufkommen, wenn die Navigationssoftware bei der Installation automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung startet und ein ausdrücklicher Hinweis seines Mobilfunkanbieters auf die Kostenfolge fehlt. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 15.9.2011 entschieden. Anstatt der ursprünglichen 11.500 € muss der Verbraucher nun lediglich ca. 36 € für die Inanspruchnahme weiterer Mobilfunkleistungen an den Mobilfunkanbieter zahlen.
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