Mandanteninformation
Januar 2011
Bundesrat stimmt Winterreifenpflicht zu
Bisher war in der Straßenverkehrsordnung lediglich vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Hierzu zählte insbesondere die "geeignete Bereifung". Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden. Demnach verstieß der vormalige Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot. Die Verhängung von Bußgeldern sei deshalb verfassungswidrig. Mit Inkrafttreten der Neuregelungen am 4.12.2010 gilt für Auto- und Lkw-Fahrer u. a.:
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen werden verdoppelt. Das Fahren ohne Winterreifen bei o. g. Wetterverhältnissen kostet künftig 40 €. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 € an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.
Bisher war in der Straßenverkehrsordnung lediglich vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Hierzu zählte insbesondere die "geeignete Bereifung". Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden. Demnach verstieß der vormalige Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot. Die Verhängung von Bußgeldern sei deshalb verfassungswidrig. Mit Inkrafttreten der Neuregelungen am 4.12.2010 gilt für Auto- und Lkw-Fahrer u. a.:
- Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den
winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen
kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs
beeinträchtigt werden.
- Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z. B.
von Oktober bis April) gibt es nicht. Die Wetterverhältnisse in
Deutschland sind dafür zu unterschiedlich.
- Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit
Winterreifen vorgeschrieben ist. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis
mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
- Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen
darunter.
- Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2
und N3) müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.
- Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den
Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen
Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit
bietet.
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen werden verdoppelt. Das Fahren ohne Winterreifen bei o. g. Wetterverhältnissen kostet künftig 40 €. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 € an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.
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