Mandanteninformation
September 2010
Erbschaftsteuer: Änderungen beim Verwaltungsvermögen geplant
Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz wurden die Begünstigungen für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliche Vermögen und Anteile von mehr als 25 % an Kapitalgesellschaften erweitert. Danach bleiben 85 % des begünstigten Vermögens unter weiteren Voraussetzungen steuerfrei, wenn das Verwaltungsvermögen des Betriebes unter 50 % liegt; bzw. 100 %, wenn das Verwaltungsvermögen unter 10 % liegt. Zum Verwaltungsvermögen gehören u. a. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, soweit bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG) beinhaltet zwei Regelungen, welche die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen in Zusammenhang mit dem sog. Verwaltungsvermögen gravierend einschränken werden. Die Neuregelung soll auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer nach dem Tag der Verkündung des JStG entsteht. Hier besteht u. U. Handlungsbedarf. Wegen der Komplexität des Themas sollten sich betroffene Steuerpflichtige schnellstens von uns beraten lassen.
Anmerkung: Allgemein gilt darauf hinzuweisen, dass zu den derzeitigen Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes viele Verfahren anhängig sind. Entsprechende Erbschaftssteuerbescheide sollten unbedingt offengehalten werden.
Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz wurden die Begünstigungen für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliche Vermögen und Anteile von mehr als 25 % an Kapitalgesellschaften erweitert. Danach bleiben 85 % des begünstigten Vermögens unter weiteren Voraussetzungen steuerfrei, wenn das Verwaltungsvermögen des Betriebes unter 50 % liegt; bzw. 100 %, wenn das Verwaltungsvermögen unter 10 % liegt. Zum Verwaltungsvermögen gehören u. a. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, soweit bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG) beinhaltet zwei Regelungen, welche die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen in Zusammenhang mit dem sog. Verwaltungsvermögen gravierend einschränken werden. Die Neuregelung soll auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer nach dem Tag der Verkündung des JStG entsteht. Hier besteht u. U. Handlungsbedarf. Wegen der Komplexität des Themas sollten sich betroffene Steuerpflichtige schnellstens von uns beraten lassen.
Anmerkung: Allgemein gilt darauf hinzuweisen, dass zu den derzeitigen Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes viele Verfahren anhängig sind. Entsprechende Erbschaftssteuerbescheide sollten unbedingt offengehalten werden.
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