Telefon: 0381 491190 Termin vereinbaren
Datenschutz Impressum
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

Mandanteninformation

Erbschaftsteuer: Änderungen beim Verwaltungsvermögen geplant
Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz wurden die Begünstigungen für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliche Vermögen und Anteile von mehr als 25 % an Kapitalgesellschaften erweitert. Danach bleiben 85 % des begünstigten Vermögens unter weiteren Voraussetzungen steuerfrei, wenn das Verwaltungsvermögen des Betriebes unter 50 % liegt; bzw. 100 %, wenn das Verwaltungsvermögen unter 10 % liegt. Zum Verwaltungsvermögen gehören u. a. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, soweit bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG) beinhaltet zwei Regelungen, welche die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen in Zusammenhang mit dem sog. Verwaltungsvermögen gravierend einschränken werden. Die Neuregelung soll auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer nach dem Tag der Verkündung des JStG entsteht. Hier besteht u. U. Handlungsbedarf. Wegen der Komplexität des Themas sollten sich betroffene Steuerpflichtige schnellstens von uns beraten lassen.

Anmerkung: Allgemein gilt darauf hinzuweisen, dass zu den derzeitigen Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes viele Verfahren anhängig sind. Entsprechende Erbschaftssteuerbescheide sollten unbedingt offengehalten werden.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190