Mandanteninformation
Juni 2010
Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen durch Geschäftsführer
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren.
In einem solchen Fall kann sich der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.In dem vom Bundesgerichtshof am 18.1.2010 entschiedenen Fall hatte ein Geschäftsführer in der Zeit, in der er die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife der GmbH an den Sozialversicherungsträger nicht abgeführt hat, Nettolöhne an die Mitarbeiter ausgezahlt.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren.
In einem solchen Fall kann sich der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.In dem vom Bundesgerichtshof am 18.1.2010 entschiedenen Fall hatte ein Geschäftsführer in der Zeit, in der er die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife der GmbH an den Sozialversicherungsträger nicht abgeführt hat, Nettolöhne an die Mitarbeiter ausgezahlt.
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