Mandanteninformation
März 2010
Bitte alle Steuerbescheide zur Prüfung einreichen
Es mehren sich Fälle, in denen Mandanten Steuerbescheide nicht rechtzeitig zur Prüfung überlassen, z. B. weil das Ergebnis mit der bei der Zusendung der Steuererklärung gemachten Prognose übereinstimmt.
Leider wird dann meistens zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. bei der Bearbeitung der nächsten Steuererklärung, festgestellt, dass zwar das Ergebnis zutreffend ist, aber nicht alle hier angebrachten Vorbehalte, die nach der Abgabenordnung aufzunehmen wären, im Bescheid enthalten sind. Wir bitten Sie deshalb, alle Bescheide sofort nach Eingang zur Prüfung an uns weiterzuleiten.
Es mehren sich Fälle, in denen Mandanten Steuerbescheide nicht rechtzeitig zur Prüfung überlassen, z. B. weil das Ergebnis mit der bei der Zusendung der Steuererklärung gemachten Prognose übereinstimmt.
Leider wird dann meistens zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. bei der Bearbeitung der nächsten Steuererklärung, festgestellt, dass zwar das Ergebnis zutreffend ist, aber nicht alle hier angebrachten Vorbehalte, die nach der Abgabenordnung aufzunehmen wären, im Bescheid enthalten sind. Wir bitten Sie deshalb, alle Bescheide sofort nach Eingang zur Prüfung an uns weiterzuleiten.
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 UhrFreitag: 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung