Mandanteninformation
Februar 2010
Bessere Familienförderung durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Mit dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz will der Gesetzgeber auch Familien fördern. Dies erreicht er mit der Anhebung des Kindergeldes für jedes Kind um 20 €. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern seit dem 1.1.2010 184 €, für das dritte 190 €, ab dem vierten Kind kommen 215 € zum Tragen.
Ein im selben Umfang erhöhter Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gewährleistet eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 wurden der Kinderfreibetrag um 504 € auf 4.368 € und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf um 480 € auf 2.640 € erhöht. Entsprechend werden die Kinderfreibeträge für jedes Kind von 6.024 € ab dem Veranlagungszeitraum 2010 auf 7.008 € angehoben.
Mit dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz will der Gesetzgeber auch Familien fördern. Dies erreicht er mit der Anhebung des Kindergeldes für jedes Kind um 20 €. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern seit dem 1.1.2010 184 €, für das dritte 190 €, ab dem vierten Kind kommen 215 € zum Tragen.
Ein im selben Umfang erhöhter Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gewährleistet eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 wurden der Kinderfreibetrag um 504 € auf 4.368 € und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf um 480 € auf 2.640 € erhöht. Entsprechend werden die Kinderfreibeträge für jedes Kind von 6.024 € ab dem Veranlagungszeitraum 2010 auf 7.008 € angehoben.
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