Mandanteninformation
September 2009
Sicherstellung von E-Mails auf dem Mailserver des Providers
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 16.6.2009 entschieden, dass die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers im Rahmen eines gegen einen Dritten geführten Ermittlungsverfahrens nicht verfassungswidrig sind.
Diese Maßnahmen greifen zwar in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis ein, so die Bundesrichter, die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften rechtfertigen jedoch diesen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 16.6.2009 entschieden, dass die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers im Rahmen eines gegen einen Dritten geführten Ermittlungsverfahrens nicht verfassungswidrig sind.
Diese Maßnahmen greifen zwar in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis ein, so die Bundesrichter, die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften rechtfertigen jedoch diesen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.
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