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Aktuelle Nachrichten aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Mandanteninformation

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Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer
Ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen erhalten in Zukunft dieselben steuerlichen Privilegien wie Übungsleiter. Für Betreuer gilt deshalb ebenfalls eine jährliche Steuerbefreiung von 2.100 €.

Mit der Erstreckung der Übungsleiterpauschale auf freiwillige Betreuer will der Gesetzgeber nicht nur signalisieren, dass ihm das Ehrenamt wichtig ist, sondern auch steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegenwirken.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


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