Mandanteninformation
September 2009
Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer
Ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen erhalten in Zukunft dieselben steuerlichen Privilegien wie Übungsleiter. Für Betreuer gilt deshalb ebenfalls eine jährliche Steuerbefreiung von 2.100 €.
Mit der Erstreckung der Übungsleiterpauschale auf freiwillige Betreuer will der Gesetzgeber nicht nur signalisieren, dass ihm das Ehrenamt wichtig ist, sondern auch steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegenwirken.
Ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen erhalten in Zukunft dieselben steuerlichen Privilegien wie Übungsleiter. Für Betreuer gilt deshalb ebenfalls eine jährliche Steuerbefreiung von 2.100 €.
Mit der Erstreckung der Übungsleiterpauschale auf freiwillige Betreuer will der Gesetzgeber nicht nur signalisieren, dass ihm das Ehrenamt wichtig ist, sondern auch steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegenwirken.
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