Mandanteninformation
Mai 2009
Unfallkosten jetzt wieder steuerlich absetzbar
Bis 2006 hatte die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/Betriebsstätte bei 0,30 € je Entfernungskilometer gelegen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt. Der Gesetzgeber nutzt nunmehr die Möglichkeit, die vorläufige Regelung durch eine verfassungsgemäße Regelung zu ersetzen und die Entfernungspauschale aus dem Jahr 2006 wiedereinzuführen, betont allerdings auch, dass eine grundlegende Neuordnung der Entfernungspauschale für die Zukunft nicht ausgeschlossen wird.
Durch die Neuregelung werden Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wieder abziehbar, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten (Günstigerprüfung). Außerdem sollen Unfallkosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/Betriebsstätte wieder zusätzlich absetzbar sein.
Bis 2006 hatte die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/Betriebsstätte bei 0,30 € je Entfernungskilometer gelegen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt. Der Gesetzgeber nutzt nunmehr die Möglichkeit, die vorläufige Regelung durch eine verfassungsgemäße Regelung zu ersetzen und die Entfernungspauschale aus dem Jahr 2006 wiedereinzuführen, betont allerdings auch, dass eine grundlegende Neuordnung der Entfernungspauschale für die Zukunft nicht ausgeschlossen wird.
Durch die Neuregelung werden Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wieder abziehbar, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten (Günstigerprüfung). Außerdem sollen Unfallkosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/Betriebsstätte wieder zusätzlich absetzbar sein.
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