Mandanteninformation
Mai 2009
Basiszins / Verzugszins
http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!
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Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
Basiszinssatz + 5-%-Punkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern:
Basiszinssatz + 8-%-Punkte
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Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen
01.01.2008 - 30.06.2008 = 3,32 %
01.07.2008 - 31.12.2008 = 3,19 %
seit 01.01.2009 = 1,62 %
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sowie nach Terminvereinbarung