Mandanteninformation
Februar 2009
Neue Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2009
In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Eine Anpassung zum 1.1.2009 war erforderlich, weil sich ab 2009 die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld ändern.
Die Regelsätze betragen nun:
In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Eine Anpassung zum 1.1.2009 war erforderlich, weil sich ab 2009 die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld ändern.
Die Regelsätze betragen nun:
- 281 € für Kinder von 0 - 5 Jahren,
- 322 € für Kinder von 6 - 11 Jahren,
- 377 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und
- 432 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
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sowie nach Terminvereinbarung