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Rentenbesteuerung wird ab Oktober schärfer geprüft
Um sicherzustellen, dass die Renten bei der Einkommensteuererklärung auch wirklich angegeben werden, hat der Gesetzgeber das so genannte Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt. Dieses Verfahren ersetzt nicht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Alle Banken, Lebensversicherer und die Deutsche Rentenversicherung müssen den Finanzbehörden melden, in welcher Höhe sie Altersbezüge ausgezahlt haben. Darunter fallen etwa die gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Leibrenten.

Ob Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Hierzu gehören nicht nur Renteneinkünfte, sondern auch weitere Einnahmen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Eine Erklärung ist immer dann abzugeben, wenn ein Rentner mit seinem gesamten zu versteuernden Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag von rund 8.000 € überschreitet. Die Durchschnittsrente bleibt i. d. R. unangetastet.

Anmerkung: Im Oktober erhalten die Finanzämter Rentenbezugsmitteilungen, in denen alle Einnahmen aufgelistet sind, welche die Rentner seit 2005 aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Betriebsrenten oder privater Leibrente erhalten haben. Anhand dieser Informationen prüft die Finanzverwaltung die bisherigen Angaben der Rentner.

Bezieher von Altersbezügen sollten, falls sie diese Bezüge bisher nicht in ihrer Einkommensteuererklärung angegeben bzw. keine Erklärung abgegeben haben, prüfen, ob noch vor Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen durch das Finanzamt zur Vermeidung von möglichen steuerstrafrechtlichen Würdigungen Handlungsbedarf besteht, und sich in diesen Fällen fachkundigen Rat einholen.

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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