Mandanteninformation
Januar 2009
Ersatz von Detektivkosten bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, kann der Arbeitgeber einen Detektiv einschalten. Die Kosten für den Detektiv sind regelmäßig dann vom Arbeitnehmer zu tragen, wenn sich dieser Verdacht bestätigt. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus Beweisgründen länger als einen Tag von einem Detektiv überwachen lässt.
Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, kann der Arbeitgeber einen Detektiv einschalten. Die Kosten für den Detektiv sind regelmäßig dann vom Arbeitnehmer zu tragen, wenn sich dieser Verdacht bestätigt. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus Beweisgründen länger als einen Tag von einem Detektiv überwachen lässt.
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