Mandanteninformation
Januar 2009
Erhöhung der Umlagen für Arbeitgeberaufwendungen
Die Umlagen U1 und U2, die vom Arbeitgeber zum Ausgleich der Aufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft zu zahlen sind, wurden ab dem 1.1.2009 erhöht.
Die Umlage U1 für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit beträgt ab dem 1.1.2009 0,6 % und ist zu zahlen, wenn maximal 30 Mitarbeiter beschäftigt werden. Die Umlage U2 für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft, die von allen Arbeitgebern zu zahlen ist, wird ab Januar 2009 wieder erhoben und beträgt 0,07 %.
Die Umlagen U1 und U2, die vom Arbeitgeber zum Ausgleich der Aufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft zu zahlen sind, wurden ab dem 1.1.2009 erhöht.
Die Umlage U1 für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit beträgt ab dem 1.1.2009 0,6 % und ist zu zahlen, wenn maximal 30 Mitarbeiter beschäftigt werden. Die Umlage U2 für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft, die von allen Arbeitgebern zu zahlen ist, wird ab Januar 2009 wieder erhoben und beträgt 0,07 %.
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