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Investitionszulage soll befristet fortgeführt werden
Das Bundeskabinett hat am 16.7.2008 beschlossen, die Investitionszulage für betriebliche Investitionen in den neuen Ländern bis 2013 fortzuführen. Die Investitionszulage unterstützt betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe. Die derzeit geltenden Fördersätze von 12,5 % bzw. 25 % für kleine und mittlere Unternehmen werden sich von 2010 bis 2013 jährlich um 2,5 Prozentpunkte für Großunternehmen bzw. um 5 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen verringern. Demnach soll die Investitionszulage langfristig planmäßig auslaufen.

Anmerkung: Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Zulagensatz gefördert, der im Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Unternehmen, die bis Ende 2009 mit ihren Investitionsprojekten beginnen, können also noch von den bis dahin geltenden - höheren - Fördersätzen profitieren. Mehrjährige Investitionsvorhaben sollten demnach frühzeitig geplant und in die Wege geleitet werden.

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