Mandanteninformation
August 2008
Deutsches Lastschriftverfahren bleibt auch in Zukunft Zahlungsmittel
Der European Payment Council (EPC), die Interessenorganisation von 2.500 Banken in der Europäischen Union, will ein neues Zahlungsverfahren anbieten, mit dem künftig nicht nur deutschlandweite, sondern auch grenzüberschreitende Zahlungen in Europa möglich sein werden.
Anders als bei der in Deutschland üblichen Einzugsermächtigung ist die SEPA-Lastschrift (Single Euro Payments Area) nur dann gültig, wenn der Kunde die Zahlung mittels Unterschrift gegenüber seiner Bank bestätigt.
In dem deutschen Lastschriftverfahren reicht es aus, wenn der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt. Die neuen EU-Regelungen verlangen jedoch nicht die Abschaffung des deutschen Verfahrens. Die Kreditwirtschaft geht davon aus, dass beide Zahlungen "für einen längeren Zeitraum" möglich sein sollen. Aufgrund der hohen Akzeptanz des deutschen Lastschriftverfahrens werden in Zukunft aber wohl beide Zahlungsarten parallel bestehen bleiben.
Der European Payment Council (EPC), die Interessenorganisation von 2.500 Banken in der Europäischen Union, will ein neues Zahlungsverfahren anbieten, mit dem künftig nicht nur deutschlandweite, sondern auch grenzüberschreitende Zahlungen in Europa möglich sein werden.
Anders als bei der in Deutschland üblichen Einzugsermächtigung ist die SEPA-Lastschrift (Single Euro Payments Area) nur dann gültig, wenn der Kunde die Zahlung mittels Unterschrift gegenüber seiner Bank bestätigt.
In dem deutschen Lastschriftverfahren reicht es aus, wenn der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt. Die neuen EU-Regelungen verlangen jedoch nicht die Abschaffung des deutschen Verfahrens. Die Kreditwirtschaft geht davon aus, dass beide Zahlungen "für einen längeren Zeitraum" möglich sein sollen. Aufgrund der hohen Akzeptanz des deutschen Lastschriftverfahrens werden in Zukunft aber wohl beide Zahlungsarten parallel bestehen bleiben.
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