Mandanteninformation
Juli 2008
Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreise
Für viele beginnt nun die schönste Zeit des Jahres - die Urlaubszeit. Wer eine Auslandsreise plant, sollte auch an eine zusätzliche Reisekrankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthalts denken.
Bei deutschen Krankenkassen versicherte Mitglieder und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen haben auch außerhalb Deutschlands Anspruch auf Krankenbehandlung zulasten ihrer Krankenkasse, wenn sie in ein Land der Europäischen Union, in die Schweiz oder Türkei bzw. nach Tunesien und nach Tschechien reisen, weil für diese Länder Sozialversicherungsabkommen gelten.
Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss hier die in allen Ländern der Europäischen Union geltende Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beim Arzt bzw. im Krankenhaus vorgelegt werden. Da diese Versicherungskarte bisher noch nicht allen Versicherten ausgehändigt wurde, stellt die Krankenkasse für den Auslandsreisenden eine Ersatzbescheinigung aus.
Teilweise sind Ärzte im Ausland jedoch nicht bereit, deutsche Touristen zu den für sie im jeweiligen Land geltenden Honoraren zu behandeln, sodass der Patient die Behandlung ganz oder teilweise selbst bezahlen muss. Aufgrund dieser Tatsache ist es sicherlich für jeden Auslandsurlauber ratsam, eine Versicherung abzuschließen. Insbesondere kann mit einer solchen Auslandsreisekrankenversicherung das Kostenrisiko für aufwendige und teure Behandlungen im Ausland und - bei schwerer Erkrankung - ein ggf. notwendiger Rücktransport nach Deutschland abgedeckt werden.
Nähere Informationen zur Krankenversicherung bei Urlaub im Ausland erhalten Sie im Internet auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) http://www.dvka.de
Unter der Rubrik "Urlaub im Ausland" werden Merkblätter bereitgestellt, die Auskünfte zur Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes im Urlaubsland geben.
Für viele beginnt nun die schönste Zeit des Jahres - die Urlaubszeit. Wer eine Auslandsreise plant, sollte auch an eine zusätzliche Reisekrankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthalts denken.
Bei deutschen Krankenkassen versicherte Mitglieder und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen haben auch außerhalb Deutschlands Anspruch auf Krankenbehandlung zulasten ihrer Krankenkasse, wenn sie in ein Land der Europäischen Union, in die Schweiz oder Türkei bzw. nach Tunesien und nach Tschechien reisen, weil für diese Länder Sozialversicherungsabkommen gelten.
Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss hier die in allen Ländern der Europäischen Union geltende Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beim Arzt bzw. im Krankenhaus vorgelegt werden. Da diese Versicherungskarte bisher noch nicht allen Versicherten ausgehändigt wurde, stellt die Krankenkasse für den Auslandsreisenden eine Ersatzbescheinigung aus.
Teilweise sind Ärzte im Ausland jedoch nicht bereit, deutsche Touristen zu den für sie im jeweiligen Land geltenden Honoraren zu behandeln, sodass der Patient die Behandlung ganz oder teilweise selbst bezahlen muss. Aufgrund dieser Tatsache ist es sicherlich für jeden Auslandsurlauber ratsam, eine Versicherung abzuschließen. Insbesondere kann mit einer solchen Auslandsreisekrankenversicherung das Kostenrisiko für aufwendige und teure Behandlungen im Ausland und - bei schwerer Erkrankung - ein ggf. notwendiger Rücktransport nach Deutschland abgedeckt werden.
Nähere Informationen zur Krankenversicherung bei Urlaub im Ausland erhalten Sie im Internet auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) http://www.dvka.de
Unter der Rubrik "Urlaub im Ausland" werden Merkblätter bereitgestellt, die Auskünfte zur Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes im Urlaubsland geben.
Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 UhrFreitag: 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung