Mandanteninformation
September 2007
Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, soll künftig erheblich erleichtert werden. Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existenzieller Bedeutung. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13.2.2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.
Künftig soll es zwei Verfahren geben: Das Verfahren auf Klärung der Abstammung und das Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft.
Ein Gesetzentwurf ist am 11.7.2007 vom Bundeskabinett beschlossen worden und wird jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel ist es, eine Neuregelung bis zum 31.3.2008 in Kraft zu setzen. Bei Vorliegen näherer Informationen werden wir darüber berichten.
Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, soll künftig erheblich erleichtert werden. Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existenzieller Bedeutung. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13.2.2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.
Künftig soll es zwei Verfahren geben: Das Verfahren auf Klärung der Abstammung und das Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft.
Ein Gesetzentwurf ist am 11.7.2007 vom Bundeskabinett beschlossen worden und wird jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel ist es, eine Neuregelung bis zum 31.3.2008 in Kraft zu setzen. Bei Vorliegen näherer Informationen werden wir darüber berichten.
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