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Koalition einigt sich bei Pflege und Mindestlohn
Die Spitzen der Koalition haben eine Reform der Pflegeversicherung und Regelungen im Niedriglohnbereich beschlossen. Unter anderem haben sich die Verhandlungspartner dabei auf folgende Punkte geeinigt:

  • Bei der Pflegereform soll der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1.7.2008 um 0,25 % erhöht werden. Derzeit beträgt der Beitragssatz 1,7 % (1,95 für Kinderlose). Er wird je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Im Gegenzug ist zum 1.1.2008 die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 4,2 % auf 3,9 % geplant.

  • Im Niedriglohnbereich einigten sich beide Seiten unter anderem darauf, das so genannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu erweitern. Künftig soll es für zehn bis zwölf Branchen gelten. Ist eine Branche zu mindestens 50 % tariflich gebunden, erhält sie das Angebot, in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Tarifvertragsparteien der betreffenden Branche bis zum Stichtag 31.3.2008. So erlaubt z. B. das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, einen von Tarifparteien vereinbarten Mindestlohn für alle Betriebe der jeweiligen Branche verbindlich vorzuschreiben. Damit gelten die Tarifverträge auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber.

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