Mandanteninformation
Dezember 2007
Einigung über die Eckpunkte eines neuen Erbschaftsteuerrechts
Am 5.11.2007 erzielte die Koalition einen Durchbruch zur Reform des Erbschaftssteuerrechts. Ziel ist es, dass neue Recht im Erbfalle auf Antrag rückwirkend zum 1.1.2007, ansonsten am Tag nach der Verkündung in Kraft treten zu lassen.
Die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens soll mit Wirkung zum 1.1.2007 den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten in Zukunft sicherstellen.
Für Ehegatten, Kinder und Enkel soll durch die Anhebung der persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I auf 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für jedes Kind und 200.000 Euro für jeden Enkel sichergestellt werden, dass es beim Übergang des privat genutzten Wohneigentums auch künftig im Regelfall zu keiner zusätzlichen Belastung kommt. Das Erben eines normalen Einfamilienhauses bleibt damit auch weiterhin steuerfrei.
Für die Unternehmensnachfolge insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen will die Koalition ihre Zusage einhalten, dass der Betriebsübergang steuerfrei bleibt, soweit die Arbeitsplätze im Betrieb über zehn Jahre mehrheitlich erhalten bleiben werden und der Betrieb über 15 Jahre in seinem vermögenswerten Bestand fortgeführt wird.
Über die genaue Ausgestaltung können wir erst nach Vorliegen des Gesetzentwurfs konkret informieren. Sicherlich stecken die Tücken wieder im Detail.
Am 5.11.2007 erzielte die Koalition einen Durchbruch zur Reform des Erbschaftssteuerrechts. Ziel ist es, dass neue Recht im Erbfalle auf Antrag rückwirkend zum 1.1.2007, ansonsten am Tag nach der Verkündung in Kraft treten zu lassen.
Die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens soll mit Wirkung zum 1.1.2007 den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten in Zukunft sicherstellen.
Für Ehegatten, Kinder und Enkel soll durch die Anhebung der persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I auf 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für jedes Kind und 200.000 Euro für jeden Enkel sichergestellt werden, dass es beim Übergang des privat genutzten Wohneigentums auch künftig im Regelfall zu keiner zusätzlichen Belastung kommt. Das Erben eines normalen Einfamilienhauses bleibt damit auch weiterhin steuerfrei.
Für die Unternehmensnachfolge insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen will die Koalition ihre Zusage einhalten, dass der Betriebsübergang steuerfrei bleibt, soweit die Arbeitsplätze im Betrieb über zehn Jahre mehrheitlich erhalten bleiben werden und der Betrieb über 15 Jahre in seinem vermögenswerten Bestand fortgeführt wird.
Über die genaue Ausgestaltung können wir erst nach Vorliegen des Gesetzentwurfs konkret informieren. Sicherlich stecken die Tücken wieder im Detail.
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