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Pensionszusagen an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Die obersten Finanzbehörden der Länder vertreten zur steuerlichen Beurteilung von Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in bezug auf die "Wartezeit/Probezeit" und die "Finanzierbarkeit" nachfolgende Auffassung, die bei bzw. vor Erteilung einer Pensionszusage berücksichtigt werden sollten.

(BMF-Schreiben vom 14.5.1999 - IV C 6 - S 2742 - 9/99)

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