Steuerlexikon
Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab 2021
Die sog. Pendlerpauschale bleibt auch ab dem Jahr 2021 bis zu 20 km bei 0,30 ?. Sie wird befristet für die Jahre 2021 bis 2023 ab dem 21. km auf 0,35 ? angehoben. Für die Jahre 2024 bis 2026 gilt dann ab dem 21. Kilometer eine Pauschale in Höhe von 0,38 ?.Hinweis:
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