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Aufbewahrungsfristen

Folgende Unterlagen können nach dem 31.12.2023 vernichtet werden!
*Es gilt zu beachten, dass die Aufbewahrungsfrist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.

Nach Ablauf der nachfolgend aufgezeigten Fristen sind Unterlagen aufzubewahren, wenn sie von Bedeutung sind für
Belege
A
Abrechnungsunterlagen 2013
Abtretungserklärungen 2017
Änderungsnachweise der EDV-Buchführung 2013
Akkreditive 2013
Aktenvermerke 2013
Angebote 2017
Angestelltenversicherung (Belege) 2013
Anlagevermögensbücher und -karteien 2013
Anträge auf Arbeitnehmersparzulage 2017
Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung 2013
Auftragszettel 2013
Ausgangsrechnungen 2013
Außendienstabrechnungen 2013
B
Bankbelege 2013
Bankbürgschaften 2013
Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger 2013
Belege, soweit Buchfunktion (Offene-Posten-Buchhaltung) 2013
Betriebsabrechnungsbögen mit Belegen als Bewertungsunterlage 2013
Betriebskostenrechnung 2013
Betriebsprüfungsberichte 2013
Bewertungsunterlagen 2013
Bewirtungsunterlagen 2013
Bilanzen (Jahresbilanzen) 2013
Bilanzunterlagen 2013
Buchungsanweisungen 2013
D
Darlehensunterlagen 2013
Dauerauftragsunterlagen 2017
Debitorenlisten (soweit Bilanzunterlage) 2013
Depotauszüge (soweit nicht Inventare) 2017
E
Einfuhrunterlagen 2017
Eingangsrechnungen 2013
Einheitswertunterlagen 2017
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2013
Essenmarkenabrechnungen 2013
Exportunterlagen 2013
F
Fahrtkostenerstattungsunterlagen 2013
Finanzberichte 2017
Frachtbriefe 2017
G
Gehaltslisten 2013
Geschäftsberichte 2017
Geschäftsbriefe 2017
Geschenknachweise 2013
Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung) 2013
Grundbuchauszüge 2017
Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar) 2013
Gutschriftsanzeigen 2013
H
Handelsbriefe 2017
Handelsbücher 2013
Handelsregisterauszüge 2017
Hauptabschlussübersicht (wenn an Stelle der Bilanz) 2013
Hypothekenbriefe 2017
I
Investitionszulage (Unterlagen) 2013
Inventare 2013
J
Jahresabschluss 2013
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent 2013
K
Kalkulationsunterlagen 2017
Kassenberichte 2017
Kassenbücher und -blätter 2013
Kassenzettel 2017
Kaufverträge 2017
Kontenpläne und Kontenplanänderungen 2013
Kontenregister 2013
Kontoauszüge 2013
Kreditunterlagen 2013
L
Lagerbuchführungen 2017
Leasingverträge 2017
Lieferscheine (sofern keine Buchungsunterlagen) 2017
Lohnbelege 2013
Lohnlisten 2013
M
Magnetbänder mit Buchfunktion 2013
Mahnbescheide (sofern keine Buchungsunterlagen) 2017
Mietunterlagen 2013
N
Nachnahmebelege 2013
Nebenbücher 2013
O
Offene-Posten-Liste 2013
Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung 2013
P
Pachtunterlagen 2013
Postscheckbelege 2013
Preislisten 2013
Protokolle 2017
Prozessakten 2013
Q
Quittungen 2013
R
Rechnungen 2013
Registrierkassenstreifen 2017
Reisekostenabrechnungen 2013
Repräsentationsaufwendungen (Unterlagen) 2013
S
Sachkonten 2013
Saldenbilanzen 2013
Schadensunterlagen 2017
Scheck- und Wechselunterlagen 2013
Schriftwechsel 2017
Speicherbelegungsplan der EDV-Buchführung 2013
Spendenbescheinigungen (sofern keine Buchungsunterlagen) 2017
T
Telefonkostennachweise 2013
U
Überstundenlisten 2017
V
Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) 2013
Verkaufsbücher 2013
Vermögensverzeichnis 2013
Vermögenswirksame Leistungen (Unterlagen) 2013
Versand- und Frachtunterlagen (sofern keine Buchungsunterlagen) 2017
Versicherungspolicen 2017
Verträge 2017
W
Wareneingangs- und -ausgangsbücher 2013
Wechsel 2013
Wertberichtigungsunterlagen 2013
Z
Zahlungsanweisungen 2013
Zollbelege 2013
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftsjahres) 2013

Hinweis:
Es ist möglich, dass diese Informationen bereits veraltet und daher nicht mehr gültig sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung


Mandanteninformationen
SCHULZ & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbH | Koch-Gotha-Str. 1 | 18055 Rostock | Tel. 0381 491190